zertifizierte Gesundheits- & Präventionskurse

Meine Präventionskurse finden im Gesundheitszentrum Art of Balance im Frankfurter Stadtteil Bornheim oder direkt beim Unternehmen statt. Die Krankenkassen bezuschussen Ihre Gesundheit im Themenfeld Bewegung und Entspannung mit bis zu 80%.

Mein §20 Kursangebot wird von allen Krankenkassen bezuschusst:

  • Präventive Rückenschule
  • Wirbelsäule
  • Aqua Fitness
  • Beckenbodengymnastik
  • Autogenes Training
  • Core Training

Kurse finden überwiegend in den frühen Morgenstunden und vormittags sowie Mittwoch Abend statt. Details können gerne direkt bei mir angefragt werden.

zertifizierte Gesundheits- & Präventions-kurse

Meine Präventionskurse finden aktuell im Stadtteil Frankfurt/ Preungesheim statt oder direkt beim Unternehmen statt. Die Krankenkassen bezuschussen Ihre Gesundheit im Themenfeld Bewegung und Entspannung mit bis zu 80%.

Mein §20 Kursangebot wird von allen Krankenkassen bezuschusst:

  • Präventive Rückenschule
  • Wirbelsäule
  • Aqua Fitness
  • Beckenbodengymnastik
  • Autogenes Training
  • Core Training

Kurse finden überwiegend in den Abendstunden statt. Bei ausreichender Nachfrage auch mal vormittags. Details können gerne direkt bei mir angefragt werden.

Steuerfreie Arbeitgeberleistung

Nicht nur die Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Auch Arbeitgeber können seit dem Jahr 2020 pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Entsprechend der seit dem 1. Januar 2019 gültigen Fassung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen von Arbeitgebern einkommensteuerfrei für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“. Neu hinzugekommen ist, dass seit 1. Januar 2019 eine Zertifizierung für die Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (verhaltensbezogene Prävention) entsprechend § 20 Abs. 2 und 5 des SGB V erforderlich ist.

Ich bin zertifiziert und damit berechtigt, Sie hierbei zu unterstützen.

Steuerfreie Arbeitgeber-leistung

Nicht nur die Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Auch Arbeitgeber können seit dem Jahr 2020 pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 Euro für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Entsprechend der seit dem 1. Januar 2019 gültigen Fassung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen von Arbeitgebern einkommensteuerfrei für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“. Neu hinzugekommen ist, dass seit 1. Januar 2019 eine Zertifizierung für die Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (verhaltensbezogene Prävention) entsprechend § 20 Abs. 2 und 5 des SGB V erforderlich ist.

Ich bin zertifiziert und damit berechtigt, Sie hierbei zu unterstützen.

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